In letzter Zeit wurde ich mehrfach darauf hingewiesen, dass es nicht zulässig sei, Pistolenkoffer auf der Stand-Brüstung abzulegen. Auf Nachfrage, woher diese Information stammt, konnte mir keine Quelle genannt werden. Daher habe ich mich am letzten Wochenende bei unserem höchsten DSB-Kampfrichter zu diesem Thema erkundigt. Das Ergebnis: Es gibt keine Regel oder Vorschrift aus der hervorgeht, dass das Abstellen des Pistolenkoffers unzulässig ist.
Manfred Richter Sportleiter Schützenbezirk 11
